Rechtsprechung
LG Dortmund, 23.02.2007 - 8 O 298/05 |
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.02.2007 - 8 O 298/05
- OLG Hamm, 19.11.2007 - 5 U 62/07
- BGH, 07.10.2008 - XI ZR 12/08
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 24.06.2011 - 2 U 1186/10
Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern
Die Klägerin führte gegen den Beklagten als Insolvenzverwaler über das Vermögen der Firma B. Bau GmbH einen Rechtsstreit vor der 8. Zivilkammer des LG Koblenz (Aktenzeichen 8 0 298/05).Das Landgericht nimmt zu Recht auf das Schreiben des Beklagten vom 04.11.2002 Bezug - die Insolvenzeröffnung war am 18.09.2002 -, wo er sich ausdrücklich auf die Vereinbarung vom 12.09.2002 berief und die Klägerin unter Ankündigung von Schadensersatzansprüchen und Hinweis auf das Aufrechnungsverbot nach § 96 InsO zur Einhaltung dieser Vereinbarung anhielt (K 2, GA 23 8 O 298/05).
Aufgrund des Urteils des Landgerichts in dem Vorprozess 8 O 298/05 vom 17.10.2007 (dort GA 84 ff.) steht rechtskräftig fest, das durch eine Rechtshandlung des Beklagten eine Masseverbindlichkeit begründet wurde, auch wenn dort der Beklagte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der becker Bau GmbH (Gemeinschuldnerin) in Anspruch genommen worden ist, während sich die vorliegende Klage gegen ihn persönlich richtet.
Der Geltendmachung dieser zur Aufrechnung gestellten Forderung, die auch nicht schlüssig ist (nicht ersichtlich wieso 4 % aus Erlös), steht die Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Koblenz - 8 O 298/05 - vom 17.10.2007 entgegen.